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Normale Version: Leserbrief zu: "Verfassungsgericht lehnt Volksbegehren ab"
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Wenn das Volk an einer Maßnahme, die noch dazu gesetzlich geregelt ist, Kritik übt, Ist es in einer Demokratie Aufgabe eines Verfassungsgerichtes einen Volksentscheid anzusetzen, um wieder Gesetzlichkeit und Volkswille in Übereinstimmung zu bringen, nicht Ihn zu verhindern.