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Fremdkritik
#1
Aegypten_smilies_0015 
Neulich einem Freund passiert:
 
Das Handy klingelt und eine nette Damenstimme tönt: „Ich kann Ihnen eine äußerst attraktive Kreditkarte anbieten“ und erklärt, dass er eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen von 7.500 € ohne Schufa Abfrage per Post erhalten könne, dann fragt die Dame, ob sie das Gespräch zur Sicherheit aufzeichnen dürfe, mein Freund erwiderte ja klar. Danach folgen nochmals die Angaben, wie Preis (und Leistung und die Möglichkeit des 14 Tägigen Widerrufes, Zustellung per Post (das Wort Nachnahme ist ihm nicht mehr erinnerlich, wird aber von der Firma VeriPay resp. Global Collect, die eingeschaltete Inkasso Firma mit Verweis auf die Aufzeichnung als „gesagt“ bezeichnet). Zudem war die Dame erstaunlich gut über die persönlichen Verhältnisse meines Freundes orientiert, Wonhanschrift, E – Mailadresse – offenbar Handynummer und mehr Wörtlich die Dame: „Kein Problem, Sie haben ja 14 Tage Zeit, sich die Unterlagen genau durchzusehen und können da zurücktreten. Er denkt sich, dass es ja nichts zu verlieren habe, wenn er sich das ganze mal ansieht, sollte es seriös sein, würde sich das ja wohl herausstellen, obwohl er Zweifel hat, da einem Kredite oder Kreditkarten nicht unbedingt hinterhergeschmissen werden und auch ohne Schufa zahlreiche Prüfkriterien für Kredite und Karten nötig sind, wie z.B. das Postident Verfahren oder zumindest die Angabe der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

2 Wochen später klingelt der Postbote, inzwischen hat sich mein Freund im Internet umgetan und erfahren, dass es sich in der Regel hier um Pre Paid Karten, ohne Verfügungsrahmen handelt, die teurer als Banküblich angeboten werden, mit einer „Aussicht auf Kreditrahmen“ unter „gewissen Voraussetzungen“ sind, im Netzt wird allerdings von keinem Fall geschrieben, in dem tatsächlich ein Kredit ausgezahlt wurde, ob dem so ist, kann nur die Firma VeriPay verlässlich darlegen. Der Postbote hat eine Nachnahmesendung es sollen wohl 98,90 Euro gewesen sein, mein Freund lehnt dankend ab (was der Postbote unterstützend quittiert) und lässt die Sendung zurück gehen, was seiner Meinung nach, einem Rücktritt vom mündlichen Vertrag im Grunde gleich kommt, zumindest erwartet man eine solche Würdigung von einem Vertragspartner.

Genau 14 Tage später, ein Tag nach der Widerrufsfrist, kommt eine Mail vom Unternehmen Platinum Card Service aka - VeriPay:


Zitat:GOLDENE MASTERCARD OHNE SCHUFA
BESTELLUNG AUF www.telefon
 
 
SEHR GEEHRTE/R XXXXXXXX
 
Zu Ihrer und unserer Sicherheit wurden bei Bestellung
folgende eindeutige Internetprovider Daten gespeichert:
X7.X7.XXX.XX6 - X7.X7.XXX.XX6
 
Ihr Auftrag vom 02.12.2016 auf http://telefon ist leider nicht 
bezahlt worden. Die Nachnahmesendung wurde nicht bezahlt/konnte nicht zugestellt werden.
Der Nachnahme-Sendungscode der Deutschen Post AG lautet: 
NTXXXXXXXXXXXDE
 
RECHNUNG
MASTERCARD GEBUEHR SORGLOS DUO                98,90 EURO
==========================================================
VON IHNEN ZU ZAHLEN                           98,90 EURO
 
Der Gesamtbetrag ist umsatzsteuerfrei.
 
Um  die  zahlreichen Vorteile der Goldenen Mastercard zu nutzen bitten 
wir Sie, die oben genannte offene Forderung innerhalb 
der naechsten 7 Tage zu ueberweisen.
 
Nach Geldeingang wird die Kartenausgabe Ihrer Mastercard umgehend eingeleitet
bzw. die Sperrung Ihrer Mastercard aufgehoben.
 
Bitte ueberweisen Sie die offene Forderung i.H. von 98,90 EURO
auf folgende Bankverbindung:
 
 
VERIPAY BV
IBAN: XXXXXXXXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXXXXX
 
 
Geben Sie im Verwendungszweck unbedingt Ihre Kundennummer XXXXX an.
Sobald die Zahlung eingeht wird Ihre Mastercard entsperrt/aktiviert und
die Kartenausgabe umgehend eingeleitet.
 
 
Mit freundlichen Gruessen
 
Ihre
Platinum Card Services
 

 
Interessant, die (eindeutige) IP des Internetproviders im Text (steht wirklich eine echte IP) nach Telefonanruf? Wozu dieser Hinweis überhaupt? Und es bleibt auch die Frage, wohin denn mein Freund hätte den Rücktritt vom Vertrag senden können/sollen, ohne Anschrift und Nahmen der Firma, die ihn ja lediglich telefonisch kontaktet hatte? Er versuchte die Firma nach der E mail dann umgehend per Mail zu kontaktieren, Fehlanzeige, keine Mailadresse mit Zustellmöglichkeit, nur im Netzt eine Kontaktseite mit Formular und Ticketvergabe, okay auch das war ihm Recht, jedoch keine Reaktion der Firma VeriPay auf sein Ticket!

Aber es kommt noch besser, im Februar erhält er die erste Mahnung über nun 181,30 € von der angeschlossenen Inkassofirma euro collect, bei der er sich umgehend telefonisch meldet um die Angelegenheit zu klären, doch da lässt man ihn kaum zu Wort kommen und droht ihm mit Strafanzeige (Eingehungsbetrug) und Mahnbescheid. Er fragt sich natürlich, welche Art von Betrug er da wohl begangen haben sollte, besser welchen Vorteil er sich verschafft habe, in dem er eine Banken gegenüber überteuerte Pre Paid Karte per Nachnahme abgelehnt hatte, und damit von einem mündlichen Vertrag zurück trat. Es ist auch keine Frage, dass er sich die Gebühren hätte leisten können, selbstverständlich, trotz seiner Insolvenz, war es ihm zweifelsfrei möglich die Gebühren zu zahlen, auch wusste er, dass er durchaus im Besitz von Kreditkarten mit Verfügungsrahmen sein durfte, nach dem Insolvenzrecht, gibt es da keine Beschränkungen, kritisch wird es nur, wenn man in Zahlungsschwierigkeiten käme und Rechnungen nicht begleichen könnte. Hier jedoch, in diesem Falle, wollte er lediglich ein, im Vergleich zu Banken, überteuertes Produkt nicht bezahlen, keinen gültigen Vertrag eingehen, resp. vom Vertrag zurücktreten, da von dem Vertragspartner VeriPay bis dahin überhaupt keine Leistung erbracht wurde, noch eine Antwort auf sein Ticket erfolgte, geschweige denn ein Verfügungsrahmen gestellt worden war. Er befürchtete, bei Zahlung der Nachnahmegebühren, sein Geld, auch bei Kündigung nicht wieder zu bekommen, ob nun zu Recht oder auch nicht, er befürchtete es eben. Ende Februar kommt dann von euro collect die zweite Mahnung, gleich im Brief mit Infomaterial zum Tatbestand Eingehungsbetrug in einem sehr „kühlem“ Tonfall, wird in dem Schreiben mit ev. Strafanzeige, bis hin zum Erlass eines Haftbefehls gedroht (denn andres als Drohung, ist das kaum aufzufassen). Sofort rief er erneut an, erst einmal konnte er die Mahnung gar nicht zuordnen, doch der Tonfall am anderen Ende war alles andere als freundlich und endete ähnlich wie bei ersten mal und mit konkreter Androhung einer Strafanzeige.

Schon interessant, er ist von sich aus nie tätig geworden eine Kreditkarte zu erlagen, man hat sie ihm ungefragt wärmstens empfohlen. Im Volksmund nennt man das „aufgeschwätzt“ und nun droht man ihm, er hätte eine betrügerische Absicht verfolgt und solle dafür bitte zahlen oder die rechtlichen Konsequenzen tragen müssen. Ich denke nicht, das die Firma VeriPay vor Gericht hier bestand hätte, was im Folgenden durch einen Fachanwalt dargelegt wird.
 
Dazu fanden wir folgendes (Neben sehr viel Lob für die Firma euro collect) im Internet (Quellenangabe im Text):
 
 Fragestellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 2.11.2015 ein Schreiben von euro collect über einen Betrag von 181,20 € bekommen über einen angeblichen Kreditkartenvertrag. Ich habe aber nie einen Kreditkartenvertrag unterschrieben. Eine Rechnung bekam ich auch nicht, keine Zahlungserinnerung von VeriPay sondern jetzt direkt die Zahlungsaufforderung von euro collect. Ich werde dieses Schreiben ignorieren und nicht zahlen. Angst bekomme ich nur wenn ein Schufaeintrag erfolgen sollte.
Kann mir in dieser Hinsicht etwas passieren?


Ich bitte Sie, mir zu helfen dass ich diesen Betrag nicht zahlen muss.

Mit freundlichem Gruß

 
Quelle:

55 Experten für Vertragsrecht 
 
Antwort des Experten RA. M. Pilarski

Sehr geehrter Ratsuchender,

eingangs teile ich mit, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Prüfung der konkreten Unterlagen nicht möglich ist.

Meiner Ansicht nach handelt es sich bei den über die Plattform Creditex.de vermittelten Dienstleistungen um Verbraucherdarlehensvermittlungsverträge, die einem strengen Regelungskomplex des BGB unterfallen. Diese Verträge sind nichtig, weil die Inhaberin der Plattform, die VeriPay B.V., diese Vorschriften nicht beachtet, insbesondere dass keine Nebenentgelte für Kreditverträge anfallen dürfen, wenn der Kredit nicht ausgezahlt wurde und die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. 

VeriPay setzt dann das Culpa Inkasso oder das Euro Collect Inkasso ein, um die unberechtigten Forderungen einzutreiben. 

Ein Schufa-Eintrag darf nicht so einfach erfolgen. Eingetragen werden dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Sie sollten daher die Forderung entschieden bestreiten, damit diese nicht eingetragen werden darf. 

Selbst wenn Sie dann eingetragen wird, hätten Sie einen Löschungsanspruch. 

Meiner Ansicht nach sind die Forderungen daher unberechtigt. Diese offensichtlich unberechtigten Forderungen werden bewusst geltend gemacht, damit die Verbraucher zur Zahlung bewegt werden. Hier kommen sogar strafrechtlich relevante Tatbestände wie derjenige des Betrugs in Betracht. Ich kann Ihnen daher gerne anbieten, Sie in dieser Sache gegen VeriPay und die Inkassos bei direkter Beauftragung meiner Person zu vertreten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die kostenlose Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.

 
 
Ist "Veripay" und "Euro Collect" Betrug oder seriös?
- Ein unabhängiger Verbraucherschutz-Bericht
Die Inkasso-Masche mit den Mastercard-Kreditkarten
 
Sie waren auf der Suche nach einem günsigen Sofortkredit und haben im Internet wahrscheinlich auf eine Werbeanzeige der Firma VeriPay International, Inc. (USA) BV / Platinum Card Services UK Ltd reagiert. Dann landeten Sie auf der Internetseite www.sofort.credit - Dort geht es in Wirklichkeit um den Verkauf einer teuren Kreditkarte und der tolle Sofortkredit wird nur in einer kleinen Randnotziz in Aussicht gestellt, aber keineswegs garantiert. Sie haben jedoch Ihre Adresse eingegeben, weil Sie hofften, dann ein Kredit-Angebot zu erhalten. Die Verifizierung der Telefonnummer diente wahrscheinlich dazu, dass man Sie später besser einschüchtern kann. Sobald die 14 Tage Widerspruchsfrist verstrichen war, wurde die Karte veschickt. Ein Schelm, wer böses denkt (dieses Vorgehen ist zwar im Prinzip legal, aber unseriös). 
Mit Werbeaussagen wie
>Garantierte Kartenausgabe
>ohne SCHUFA
>Kredit bis zu 7.500 €
Wird das eigentliche "Angebot" verschleiert. Mir ist außerdem kein Fall bekannt, in dem ein echter Kredit vergeben wurde, allerdings behauptet die Firma, dass dies durchaus vorgekommen sei. 

Darum ist die Sache meiner Ansicht nach dennoch nicht rechtens
 
Laut aktuellen EU-Gesetzen hat in unmittelbarer Nähe des Kaufen-Buttons der korrekte Preis zu erscheinen. Und zwar so hervorgehoben, dass man ihn nicht übersehen kann. (siehe Wikipedia). Das hat die Firma nicht gemacht (Auch die Firma Amazon hat sich ein solches Faux-Pas schonmal geleistet und wurde vom Gericht zur Änderung verdonnert). Und daher sollten Sie die Kosten nicht bezahlen, wenn Sie eigentlich keine teure Kreditkarte wollten (Kreditkarten gibt es an anderen Stellen ohnehin zu viel besseren Konditionen). Ebenso fehlt ein ordentliches Impressum. 
Das sollten Sie jetzt tun - und was kann Ihnen schlimmstenfalls passieren
 
Teilen Sie allen Beteiligten mit, dass Sie nicht korrekt über die Gebühren benachrichtigt worden sind. Schreiben Sie, dass Sie zu keiner Zeit eine Kreditkarte wollten der Vertrag Ihrer Meinung nach durch Täuschung zustande gekommen ist, weshalb Sie den Vertrag nach §119 BGB anfechten. Bestehen Sie insbesondere darauf, dass Sie die Forderungen vollumfänglich bestreiten und Sie die Klärung der Sache vor einem ordentlichen deutschen Gericht verlangen. Denn wenn Sie die Forderung bestreiten, darf erst einmal kein Schufa-Eintrag erfolgen! Außerdem kann Ihnen das Inkassobüro dann vorerst keine Kosten aufbrummen (Nach meiner Rechsauffassung hat die erste Mahnung ohnehin kostenlos zu erfolgen). Ich gehe davon aus, dass derartige Forderungen aus 3 Gründen niemals vor Gericht landen werden: 
->Weil die einfach darauf hoffen, dass ein paar Dumme aus Angst bezahlen werden
->weil dies für die Abzocker zu teuer wäre, denn die müssten die Verfahrenskosten vorstrecken (Ein Inkasso hingegen arbeitet üblicherweise risikolos auf Erfolgsbasis)
->weil die Firma keinerlei Chance hat, den Prozess zu gewinnen.
Somit sind Sie fein aus der Sache raus. Ihnen wird aller Voraussicht nach nichts passieren, wenn Sie ernsthaft nichts kaufen wollten. (Nur, wenn man Dinge im Internet bestellt, owbohl man ganz sicher weiß, dass man sie sich nicht leisten kann, ist das strafbar. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie nichts bestellen wollten, weshalb Sie nichts zu befürchten haben). Drohen Sie den beteiligten Firmen außerdem mit Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.  
Tipp: Das Inkasso-Spiel wird übrigens gerne auch mit besonders peinlichen Produkten getrieben, in der Hoffnung, dass die Gelder aus Scham beglichen werden (z.B. Sex-Telefonate, ...). Geben Sie außerdem niemals Ihre Telefonnummer auf unseriösen Internetseiten an, denn man könnte Sie unter falscher Identität anrufen und Ihre Adresse erfragen (Etwa: "Hallo, hier spricht das DHL Paketzentrum wir brauchen Ihre Anschrift...".

1. Ausgangsfall

Ich berichtete auf dieser Seite bereits über die Unternehmen VeriPay sowie Culpa Inkasso. In dieser Reihe fügt sich nur das Inkassounternehmen Euro Collect Inkasso ein. 
Gegen das Unternehmen Culpa Inkasso und sein unseriöses Vorgehen konnte ich in einer Vielzahl von Fällen bereits erfolgreich vorgehen. Auf viele meiner Schreiben erhielt ich von Culpa Inkasso die Antwort, dass das Unternehmen auf die im Namen von VeriPay geltend gemachte Forderung verzichtet und teilte mit, dass es in dieser Sache nicht mehr für VeriPay tätig ist. 
Möglicherweise sind die vergeblichen Versuche, die meiner Ansicht unberechtigten Forderungen von VeriPay einzutreiben, der Grund dafür, dass VeriPay nunmehr das neue Inkasso Euro Collect beauftragt.

Ich berichtete bereits darüber, dass ich plötzlich in einem öffentlichen Forum, das eigentlich Verbraucher vor Abzocke schützen und darüber informieren soll, öffentlich diskreditiert werden. Diese Einträge wurden komischerweise in dem Zeitpunkt veröffentlicht, seitdem ich nunmehr auch gegen das Euro Collect Inkasso vorgehe. Ein Schelm, wer Böses denkt. Dieses Unternehmen scheint in Sachen Drohungen gegenüber Verbrauchern mit härteren Bandagen im Rahmen der Forderungseintreibung zu kämpfen. Denn es übersendet an Verbraucher sogar "Informationsmaterial" unter anderem in roter "warnender" Farbe, um zu erklären, was ein Eingehungsbetrug ist. 

Jedenfalls werde ich nicht aufhören, weiter gegen diese Unternehmen, also auch Euro Collect Inkasso, vorzugehen und Verbrauchern zu helfen. 
Sollten Sie also Post von diesem Inkasso erhalten haben, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich berate und vertrete Sie gerne. 

2. Aktualisierung vom 07.11.2015:

Mit Datum vom 25.09.2015 habe ich in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt, der regelmäßig Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte vertritt, eine Abmahnung namens und in Vollmacht der Euro Collect Inkasso erhalten, in der ich zudem aufgefordert werde, eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung zu unterzeichnen, weil ich den obigen Text mit Bezug zum Euro Collect Inkasso auf dieser Seite veröffentlicht habe. Außerdem wurde mitgeteilt, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen mich erwirkt wird, wenn ich die Veröffentlichung nicht unterlasse.
Den Herren schmeckt es wohl nicht, dass ich gegen die Forderungen von VeriPay und die Eintreibung durch ihre Inkassounternehmen Culpa Inkasso und Euro Collect Inkasso in einer Vielzahl der Fälle erfolgreich vorgehe. Ihr Geschäftsmodell der Einkünfte in Form der so genannten Insertionsgebühren scheint in dieser Hinsicht gestört zu werden. Insbesondere stößt sich das Inkassounternehmen an der Formulierung "Ein Schelm, der Böses denkt", weil es meint, sie habe eine rufschädigende Wirkung für das Unternehmen. 

Ich habe diese Abmahnung selbstverständlich zurückgewiesen und mitgeteilt, dass ich einem Gerichtsverfahren gelassen entgegensehe, da ich in großes Interesse daran habe, dass das Geschäftsmodell von VeriPay mit Einschaltung der Inkassounternehmen Culpa Inkasso und Euro Collect Inkasso öffentlich offen gelegt wird. Das habe nicht nur so behauptet, sondern würde mich tatsächlich darüber freuen, dass die Verantwortlichen der Unternehmen sich persönlich vor Gericht rechtfertigen.

Bislang hat sich die Abmahnung mit ihren Androhungen von weiteren Maßnahmen als leere Versprechungen herausgestellt, es gab keine weiteren Schritte. Ich werde versuchen, auf dem Laufenden zu berichten. 

Eine außergerichtliche Beauftragung und Vertretung sowohl für die Forderungsabwehr als auch für eine Rückforderung bereits gezahlter Gebühren kostet pauschal 100,00 Euro inklusive Umsatzsteuer, also 119,00 Euro. Sie haben also volle Kostensicherheit. Diesen Betrag können Sie per Überweisung, aber auch gerne bequem per Paypal zahlen, dann erhalten Sie unmittelbar Unterstützung.

Quelle:
http://www.rechtsanwalt-pilarski.de/rech...t-inkasso/
 
Creditex/VeriPay B. V. / Culpa Inkasso GmbH / Euro Collect Inkasso

In letzter Zeit ist eine Vielzahl von Verbrauchern auf das Angebot der Betreiber einer Kreditvermittlungsplattform aufmerksam geworden, die sich unter der Internetadresse "
www.creditex.de" findet. Die Betreiber werben mit Krediten bis zu Beträgen in Höhe von 50.000,00 Euro und mehr als 30 europäischen Banken als Investoren, ohne dass diese oder die Betreiber der Plattform selbst eine Schufa-Auskunft über den Kreditinteressenten einholen. Auf diese Weise werden insbesondere Kreditsuchende, die sich in finanziell schwierigen Situationen befinden und möglicherweise bereits verschuldet sind, dazu verleitet, vermeintlich ohne große Hindernisse Anfragen nach Krediten zu tätigen oder sogar Kredite in Anspruch zu nehmen. Folgende Ausführungen basieren auf den Angaben mehrerer Mandanten, die ich gegenüber VeriPay/Creditex vertrete. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob diese zutreffen, aber da sich die gleichen Angaben der Mandanten vermehrt wiederholen, halte ich sie für wahrscheinlich.

Teilweise geblendet von der verlockenden Möglichkeit, ohne Probleme Kredite zu erhalten, werden die Kreditsuchenden unmittelbar nach der vermeintlich kostenlosen Anmeldung auf dieser Plattform mit Rechnungen konfrontiert, die eine so genannte "Insertionsgebühr" beinhalten. Erstmals in dieser Rechnung begegnet der Verbraucher dieser Insertionsgebühr. Bei Anmeldung auf der Plattform oder beim Tätigen der Anfrage wird nicht ausreichend deutlich auf eine Kostenpflicht hingewiesen, so dass der Verbraucher bis zum Eintreffen der Rechnung nichts ahnend ist.

Wenn die Rechnung durch die Verbraucher nicht gezahlt wird, wird er zunächst eindringlich an die Begleichung erinnert. In der Folge erhalten Verbraucher nach deren Angaben Anrufe von vermeintlichen Investoren, die zu raten, die Rechnungen zu begleichen, da ansonsten keine Finanzierung der angefragten Kredite zustande kommen kann. Sollte der Verbraucher hierauf nicht reagieren, wird grundsätzlich das Inkassounternehmen "Culpa Inkasso GmbH" mit der Eintreibung der Forderung beauftragt. Die Forderungen werden wohl abgetreten. 

Nach eigener Recherche fand ich heraus, dass diese Kostenpflicht anfangs lediglich im Kleingedruckten der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden war und nicht, wie es sich für wesentliche Vertragsbestandteile gehört, direkt bei Tätigen der Anfrage. Ich sage bewusst "anfangs", da die Betreiber der Plattform mittlerweile auf meine Aufforderungsschreiben im Interesse mehrerer Mandanten auf die erheblichen rechtliche Zweifel an deren Geschäftsmodell reagieren und die Plattform umgestalten. Mittlerweile kann sich ein Verbraucher zwischen drei verschiedenen Angeboten entscheiden, bei denen auf die Kostenpflicht hingewiesen wird. Meine Tätigkeit hat folglich schon Wirkung gezeigt. 

Außerdem ist anzumerken, dass das Unternehmen VeriPay, das die Kreditvermittlungsplattform "Creditex" betreibt, sowohl eine deutsche als auch eine niederländische Geschäftsanschrift auf ihrer Internetpräsenz angegeben hat. Meine Recherchen haben ergeben, dass die von Creditex genannte Anschrift in den Niederlanden und in Deutschland ein und dieselbe Adresse ist. Die Anschrift scheint nämlich in dem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet Aachen-Heerlen zu liegen, in dem eine Art Gewerbecenter Namens „World Trade Center“ gelegen ist. Dort besteht sogar die Möglichkeit so genannte „virtuelle Büros“ anzumieten. Bei virtuellen Büros werden grundsätzlich repräsentative Anschriften angeboten, ohne dass dort tatsächlich Büroräumlichkeiten von den Kunden genutzt werden. An dieser Stelle soll sich jeder seine Meinung über dieses Unternehmen selbst bilden.

Mittlerweile hat VeriPay eine neue Kategorie im Rahmen seines Geschäftsmodells: Betroffenen, die die Insertionsgebühr trotz mehrmalige Aufforderungen, Mahnungen und Telefonanrufen nicht gezahlt haben, werden sogar so genannte Finanzsanierungsverträge angeboten. An dieser Stelle rate ich insbesondere vor dem Hintergrund der hier aufgeführten Umstände davon ab, diese Vertragsangebote anzunehmen.

Kürzlich habe ich im Namen eines Mandanten die erste Klage auf Rückzahlung der bereits gezahlten so genannten Insertionsgebühr bei einem Amtsgericht erhoben. Ich habe die Bestätigung über den Eingang der Klage erhalten. VeriPay wird jetzt aufgefordert, die Verteidigungsbereitschaft innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und so dann innerhalb von zwei weiteren Wochen auf die Klage zu erwidern. Das heißt, innerhalb der nächsten Wochen müsste theoretisch eine tatsächliche wie rechtliche Stellungnahme seitens der Verantwortlichen von VeriPay erfolgen, aus der man erstmalig ihre Sicht zum Geschäftsmodell dieser Kreditvermittlungsplattform wird kennenlernen dürfen. 

Vor einigen Tagen habe ich tatsächlich eine Mitteilung vom Amtsgericht in dieser Sache erhalten, in der mir eine Abschrift der Verteidigungsanzeige von VeriPay übermittelt wurde. VeriPay hat also vor, sich gegen die Klage auf Rückzahlung der Insertionsgebühr vor Gericht zu verteidigen und teilte mit, dass eine Klageerwiderung innerhalb weiterer zwei Wochen folgt. Ich bin gespannt.

Obwohl VeriPay eine Verteidigungsanzeige an das Amtsgericht tätigte und dieses VeriPay aufgefordert hat, innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen auf die Klage zu erwidern, warte ich vergeblich auf einen Schriftsatz. Derzeit gehe ich davon aus, dass eine begründete Erwiderung auf die Klage seitens VeriPay nicht bei Gericht eingeht, sondern das Gericht nunmehr ein Urteil verfassen muss. Mittlerweile macht das Unternehmen einen mehr als unseriösen Eindruck. Anstatt auf die Klage zu erwidern, hat VeriPay nach monatelangem Ignorieren meiner Schreiben ein "Ticket" in seinem Supportsystem geöffnet, in dem auch üblicherweise die Kreditanfragen und Finanzsanierungsverträge mit Verbrauchern abgewickelt werden sollen. Das Unternehmen hofft wohl, die Klage ohne gerichtliche Beteiligung aus der Welt zu schaffen. In dem Supportsystem teilte VeriPay nur mit, dass angeblich unklar sei, um welches Anliegen es gehe und dass ich bitte auf das Ticket in dem Supportsystem antworten solle. Das Unternehmen hat noch nicht realisiert, dass wir gerade nach deutschem Recht verfahren. Jedenfalls bleibt abzuwarten, bis mir das Urteil zugestellt wird. 

Es gibt tatsächlich einen anderen Verlauf als erwartet. Das Gericht übermittelte mir heute eine Stellungnahme seitens VeriPay. Zur Sache äußert sich VeriPay aber gar nicht. Es wird zum einen behauptet, die Klage sei VeriPay nicht zugestellt worden. Da fragt sich, wie VeriPay dann eine Verteidigungsanzeige sowie eine Stellungnahme an das Gericht senden konnte, wenn die Klage dort gar nicht zugestellt wurde.

Weiterhin behauptet VeriPay, die Anschrift "Vogt 21, 52072 Aachen" sei die falsche Anschrift, die Klage hätte an die Anschrift "Vogt 21, 6433RK Heerlen zugestellt werden müssen. Da wären wir bei dem oben angesprochenen Problem, dass es sich geographisch wohl um ein und dieselbe Anschrift handelt, weil dieser Standort in einem grenzüberschreitenden Gebiet zwischen Deutschland und den Niederlanden liegt und mit dieser Anschrift ein und dasselbe Gebäude bzw. Büro bezeichnet wird. 

Desweiteren wird vorgetragen, die Klage sei nicht vollständig zugestellt worden, Anlagen hätten gefehlt. Dies ist eine reine Schutzbehauptung. Die Klage ist hier vollständig an das Gericht übermittelt worden. Die Zustellung durch eine vermeintliche Niederlegung sei in den Niederlanden nicht zulässig. Dabei verkennt das Unternehmen wohl, dass hier nach deutschem Recht verfahren wird, weil es deutsches Recht in ihren AGB selbst für anwendbar erklärt. 

Beanstandet wird auch, dass der als Geschäftsführer angegebene Marcel Fischer nicht vertretungsberechtigt ist und daher im Rubrum der Klage nicht erscheinen darf. Merkwürdig, dass genau dieser Herr mir nach Veröffentlichung einer Beratung über VeriPay/Creditex mit einer Unterlassungsklage gedroht hat und dabei mit "Marcel Fischer, Geschäftsführer" unterzeichnet hatte. Außerdem hat sich eben jener im Forum von "Verbraucherschutz.de" geäußert und ebenso mit rechtlichen Konsequenzen für "Verbraucherschutz.de" gedroht. 

Zuletzt wird bemängelt, dass die Klage keine niederländische Übersetzung enthalte. Gemäß § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Es ist ein deutsches Gericht zuständig. Die Webseite "Creditex.de" richtet sich an Verbraucher in Deutschland. Sie enthält Texte ausschließlich in deutscher Sprache und gibt eine deutsche Geschäftsanschrift an. Der vermeintlich nicht vertretungsberechtigte Geschäftsführer Marcel Fischer hat mir in bestem Deutsch mit einer Unterlassungsklage gedroht. Da frage ich mich doch tatsächlich, was eine niederländische Übersetzung der Klage für einen Sinn macht. Nun werde ich erst einmal zu diesem Schriftsatz Stellung nehmen.

Die Sache hat eine unerwartete Wendung erhalten. Mein Mandant hat unvorhergesehen den bereits außergerichtlich und nunmehr gerichtlich eingeklagten Betrag in Höhe von 149,40 Euro über das Zahlungssystem Paypal erhalten. VeriPay kann offensichtlich nichts Nachvollziehbares zur Sache sagen. Eine vernünftige sachliche Stellungnahme habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erhalten. Bislang wurde lediglich Formalitäten der Klage beanstandet. Eine Klageerwiderung mit rechtlichen Ausführungen konnte VeriPay nicht anbringen. Das einzige, was VeriPay vorgetragen hat, ist, dass die Rückzahlung an den Kläger angeblich wegen einer Fehlers wieder zurückgebucht worden sei. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit, mein Mandant verfügt immer noch über den zurückgezahlten Betrag. 

Am 10.02.2015 fand die vom Amtsgericht anberaumte mündliche Verhandlung gegen VeriPay/Creditex statt. Wie erwartet hat sich kein Verantwortlicher dieses höchst dubiosen Unternehmens, das weder über die auf der Internetpräsenz angegebene Telefonnummer erreichbar ist noch auf Emails oder Schreiben reagiert, blicken lassen. Aus diesem Grunde hat der Richter ein Urteil gegen VeriPay B.V., Vogt 21, 6422RK Heerlen, Niederlande, vertreten durch die Geschäftsführerin Platinum Group AG, 11A Boulevard Joseph II 1840 Luxemburg, Luxemburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tanja Völl, Talstraße 25, 52068 Aachen erlassen. Ein Einspruch ist bis heute nicht bei Gericht eingegangen, so dass das Urteil gegen VeriPay rechtskräftig geworden ist und nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen bzw. aufgehoben werden kann.

Parallel habe ich ein zweite Klage gegen VeriPay erhoben. Mittlerweile hat das Gericht die Klage zustellen können, obwohl VeriPay ein Versteckspiel treibt und auf keinem Wege erreichbar sein möchte. Mittlerweile hat VeriPay in diesem Verfahren Anwälte eingeschaltet, die bereits mehrfach um Fristverlängerung für die Klageerwiderung gebeten haben, weil angeblich die Informationsbeschaffung von der Mandantin VeriPay bislang nicht möglich war. Sie sehen, selbst für die eigenen Anwälte ist VeriPay nicht erreichbar. Ich gehe davon aus, dass VeriPay wiederum Verzögerungstaktiken betreibt, am Ende jedoch mal wieder kneift und sich nicht ernsthaft und sachlich zur Sache äußert. Gerne würde ich das Geschäftsmodell mit VeriPay besprechen.

Die bislang von VeriPay eingeschaltete Culpa Inkasso GmbH scheint sich aufgrund der Gegenwehr mittlerweile auf der Forderungseintreibung zurückzuziehen. Das Inkasso war in den Sachen gegen VeriPay, die ich bearbeite, auch nie erfolgreich. Meinen Mandanten habe ich stets empfohlen nicht zu zahlen, was sie auch befolgten. Regelmäßig habe ich von der Culpa Inkasso GmbH auch Mitteilung erhalten, dass auf die Forderung der Insertionsgebühr und der Inkassokosten verzichtet wird und die Culpa Inkasso GmbH in dieser Sache nicht mehr tätig ist. 

Mittlerweile ist ein weiteres Inkassounternehmen Namens Euro Collect Inkasso in der Sache tätig. Es versucht, die Verbraucher auch über Ihr Ticketsystem zur Zahlung zu bewegen. Dieses hat scheinbar schnell erkannt, dass es gegen meine rechtlichen Ausführungen in diesen Rechtsangelegenheiten nichts Sachliches vortragen kann. Seitdem ich mich mit Euro Collect Inkasso auseinandersetze, erscheinen im Internet interessanterweise Postings, dich mich diskreditieren. Ich werde mit Personen und Unternehmen in Verbindung gebracht, mit denen ich nicht zusammenarbeite. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Ich freue mich aber, dass die drei Unternehmen VeriPay, Culpa Inkasso GmbH und Euro Collect Inkasso meinen Namen mit ihren Geschäften öffentlich in Zusammenhang bringen. Auf diese Weise werden desto mehr Verbraucher auf meine Ausführungen zu den Geschäftspraktiken stoßen.

Sollten Sie, ob als Verbraucher oder als Unternehmer, Probleme im Zusammenhang mit diesem Unternehmen Namens VeriPay oder der Kreditvermittlungsplattform Creditex haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich stehe Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten rund um dieses Unternehmen jederzeit zur Verfügung. Hierzu können Sie bequem mein Kontaktformular nutzen, das sich oben unter dem gleichnamigen Link befindet.



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So, noch ein Link, zu einem Fachforum, was etwas in Bezug auf Euro Collect veröffentlicht hatte:

hier entlang
Lautlos ist die Wahrheit, wie der Staub in einem tönernen Gefäß, das Gefäß kann brechen, was bleibt ist die Wahrheit.....
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#2
Je tiefer man im Internet gräbt, desto mehr kommt hoch, auch aus "alten Tagen!!

Link hier klicken
Lautlos ist die Wahrheit, wie der Staub in einem tönernen Gefäß, das Gefäß kann brechen, was bleibt ist die Wahrheit.....
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#3
Interessant, dass diese Herrschaften neuerdings sogar mit Strafanzeigen drohen. In so einem Fall hätte ich mir gar keinen Stress gemacht und höchtens mal dort angerufen und gefragt, wo denn endlich die Strafanzeige bleibt, auf die Polizei und Staatsanwaltschaft schon sehnlich warten. Könnte spassig werden.
Ich hatte mal einen Fall, wo einE KorrespondenzpartnerIn im Internet, von dem/der ich allerdings keinen Realnamen, keine Telefonnummer und keinen Wohnort kannte, sondern nur eine google-Wegwerf-Mailadresse, meinte, mich wegen "Stalking" anzeigen zu wollen. Das verlief auch sehr unterhaltsam.

Ich denke, solche Geschäftsmodelle wie dieses hier könnten den Verdacht auf eine Art gewerbsmäßigen Trickbetrug nahelegen, weswegen man eigentlich schon fast verpflichtet ist, seinerseits Strafanzeige zu stellen. Aber anyway, wenn man selber keinen Fehler gemacht hat (bzw. wenn man belegbar fristgemäß wiederrufen hat, oder wie in diesem Fall das gar nicht kann weil man die Identität des Vertragspartners gar nicht erfahren durfte), kann man sich da eigentlich gelassen zurücklehnen und die sog. "Mahnungen" geradewegs ins Altpapier geben - solange bis irgendwas seriöses von einem Gericht kommt (was in der Regel nicht passiert, weil das Spiel sich ja nur um Angstmache dreht) - in solchem Fall allerdings muss man dann fristgemäß reagieren und gegenüber dem Gericht den Forderungen widersprechen.
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#4
Stimme ich Dir in Gänze zu, genau so ist es!
Lautlos ist die Wahrheit, wie der Staub in einem tönernen Gefäß, das Gefäß kann brechen, was bleibt ist die Wahrheit.....
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#5
Hallo,

neben den unverschuldet in eine Notlage Gekommenen gibt es viele Menschen, die mehr Geld ausgeben, als sie besitzen. Dieses Geld wird ihnen oft in Form von Krediten gegeben.

Oft erwächst daraus eine Überschuldung. Aber statt diese Schulden vollumfänglich zurückzuzahlen, hat der Gesetzgeber den überschuldeten Menschen eine Möglichkeit geschaffen, sich nach einer Zeit des "wirtschaftlichen Wohlverhaltens" entschulden zu lassen.

Nicht selten verlieren Gläubiger dadurch Jobs oder ganze Firmen. Ich selbst hab schon derartige Forderungsausfälle wegstecken müssen und bei mir haben Kollegen deswegen ihre Existenz verloren. Es flossen hier viele Tränen und ein Familienvater wollte sich das Leben nehmen. Ich konnte es gerade noch abwenden.

Ich finde es eine unfassbare und bodenlose Frechheit, wie ein Insolventer auch nur Interesse an einer Kreditkarte haben kann. Wozu braucht er eine Kreditkarte? Damit er wieder Geld ausgeben kann, was ihm nicht gehört?

Solchen Leuten wünsche ich die Pest und Schlimmeres an den Hals. Auch wenns 1000-mal Dein Freund ist, Eik, und Du mich wegen meiner radikalen Meinung hier hochkant rauswerfen solltest.

Aber jeder Insolvente, der eine Kreditkarte begehrt, ist ein Wiederholungstäter. Ein Feixender, der sich über das von ihm verursachte Leid nicht die geringsten Gedanken macht.

Und lass uns bitte nicht relativieren. Zum Beispiel mit der Behauptung, dass Dein Freund ja nur großen Betrieben Geld schuldete. Bei uns Kleinbetrieb war es damals so, dass wir Zulieferer waren. Bevor der große Betrieb sein eigenes Personal reduzierte, mussten erstmal die Zulieferer dran glauben. Die Zeche eines säumigen Zahlers muss IMMER jemand zahlen. Und es sind IMMER zuerst die Kleinen und die Angestellten.

Viele Grüße

Wolfgang
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#6
Hattest Du jemals im Leben eine Insolvenz, vielleicht durch einen Schuldner?

Ich schon und ich weiß was alles damit verbunden ist und was es bedeutet jeden Monat von der Hand in den Mund zu leben, nach dem man durch Krankheit, nicht mehr arbeiten kann und schließlich den Betrieb verloren hat und kaum das Notwendigste zum Leben. Man kann so eine Sache nicht pauschalisieren. Mein Freund war ebenfalls ein Betroffener, den ich im Krankenhaus kennen lernen durfte und er hatte gute Gründe so zu handeln, deswegen gibt es der betreffenden Firma nicht das Recht ihn zu betrügen. Ich kenne aber auch die andere Seite, meine Eltern hatten ein Hotelbetrieb und wurden um so mache Zeche geprellt, nicht von kleinen Leuten, nein von Firmen die Monate lang viele Zimmer bewohnten und die Summen gingen in die 10 tausende und wir haben darunter gelitten, klar trifft es immer die Kleinen. Also erzähle mir nichts von Menschen denen Du die Pest und schlimmeres wünscht, nur weil Du mal selbst erlebt hast wie es im Kapitalismus zu geht, das haben wohl alle kleinen Firmen schon erfahren dürfen, besonders die, welche aus der ehemaligen DDR stammten. Das Leben ist nicht schwarz weiß und auch kein Ponyhof. Och würde, egal aus welchen Gründen, niemals einem Mitmenschen die Pest an den Hals wünschen, immer nur das, was er selbst anderen hat angedeihen lassen, denn das ist wenigstens gerecht.
Lautlos ist die Wahrheit, wie der Staub in einem tönernen Gefäß, das Gefäß kann brechen, was bleibt ist die Wahrheit.....
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#7
Hallo Eik,

keiner wird gezwungen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Wer sein Kreditkartenleben weiterführen will, der soll das halt tun.

Den Gläubiger freuts, denn dann kann er 25 Jahre lang versuchen, sein Geld zu bekommen.

Wer aber Insolvenz und Pfändungsschutz beantragt, der befindet sich zusagen in Bewährung. Und in dieser Zeit sollte man nicht an Kredite denken. Dann zwingt sich nämlich gleich mein Verdacht auf, dass hier ein Mensch mit voller Absicht nicht zahlte, auch weiterhin nicht zahlen wird und sich nur vom Staat beschützen lassen will.

Insolvenzverfahren und Kreditkarte ist ein Widerspruch. Dieser Widerspruch passt nicht zu einem guten Menschen.

Viele Grüße

Wolfgang
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#8
Zitat:Hallo Eik,


keiner wird gezwungen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Wer sein Kreditkartenleben weiterführen will, der soll das halt tun.


Was bitte soll ein "Kreditkarten - Leben" sein? Eine Kreditkarte oder ein Girokonto gehört zum normalen Leben. Und um ein Insolvenzverfahren kann man sich wohl kaum drücken, es sei denn man steht auf Strafverfolgung und Gefängnis, kann man natürlich auch wählen klar. 


Zitat:Den Gläubiger freuts, denn dann kann er 25 Jahre lang versuchen, sein Geld zu bekommen.

Sogar 30 Jahre, bringt nur nichts.


Zitat:Wer aber Insolvenz und Pfändungsschutz beantragt, der befindet sich zusagen in Bewährung. Und in dieser Zeit sollte man nicht an Kredite denken. Dann zwingt sich nämlich gleich mein Verdacht auf, dass hier ein Mensch mit voller Absicht nicht zahlte, auch weiterhin nicht zahlen wird und sich nur vom Staat beschützen lassen will.

Ich kann nichts für Deine miserablen Erfahrungen mit Schuldnern, ich hab auch solche, aber denke nicht wie Du deshalb. Zumal diese Geschichte nach der Insolvenz (7 Jahre) abgespielt hat und es bei meinem Freund lediglich darum ging, ein normales Leben führen zu können, wozu auch gehört finanzielle Engpässe zu kompensieren, was nach beendeter Insolvenz aber nicht möglich ist, denn das Gaze steht noch 3 Jahre in der Schufa, was Du da schlussfolgerst was er mit der Karte alles hätte machen wollen oder können, ist allein Deiner Fantasie geschuldet und hat mit seinem realen Leben nichts zu tun. 



Zitat:Insolvenzverfahren und Kreditkarte ist ein Widerspruch. Dieser Widerspruch passt nicht zu einem guten Menschen.

Ein Insolvenzverfahren geht genau 1 Jahr, dann ist es beendet, kein Mensch käme auf die Idee, während es Verfahrens eine Kreditkarte zu beantragen, das wäre auch für den Anbieter strafbar. Nach dem Verfahren gibt es eine 7 jährige Zeit, in der man wieder anfangen kann, ein Leben aufzubauen, erst wenn man das nachweislich tat, gibt es die Restschuldbefreiung. Das ist für Menschen gedacht, die im Grunde unverschuldet in diese Lage geraten sind und das waren sehr viele Selbständige ganz besonders nach (auch Jahre bis Jahrzehnte) und durch die Wende. Insolvenz ist nichts was man sich wünscht. 


Mal nebenbei, in dem Beitrag geht es um ein Unternehmen was die Leute betrügt in voller Ansicht egal on Insolvenz oder nicht und mein Freund hat das Verfahren gegen diese Betrüger zudem gewonnen. 
Lautlos ist die Wahrheit, wie der Staub in einem tönernen Gefäß, das Gefäß kann brechen, was bleibt ist die Wahrheit.....
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