08.06.2021, 04:20
Ich stelle fest, dass es eine große Diskrepanz zwischen dem Grundgesetz und deren Anwendung im Bundestag besteht.
Nach Artikel 5 ist die Meinungsfreiheit garantiert
und nach Artikel 38 ist ein Abgeordneter verpflichtet nach seinem Gewissen zu entscheiden, aber immer als sein Kompromiss bezogen auf seien Wählerauftrag.
Das bedeutet aber, dass Koalitionen nicht notwendig sind da keine Fraktion sicher sein kann wie seine Abgeordneten in geheimer Abstimmung stimmen werden.
Man kann zwar in der Fraktion das Thema behandeln aber darf es nicht beeinflussen.
Folglich müsste jede offene Abstimmung zu einem Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen und gekippt werden.
Außerdem braucht man dann keine Koalitionen, denn die wären dann alle verfassungswidrig.
Wo bleiben eigentlich die Verfassungsklagen?
Zum Beispiel wegen Fraktionszwang.
Also wo bleibt die wirkliche Demokratie?
Von 1 gesehen
Nach Artikel 5 ist die Meinungsfreiheit garantiert
und nach Artikel 38 ist ein Abgeordneter verpflichtet nach seinem Gewissen zu entscheiden, aber immer als sein Kompromiss bezogen auf seien Wählerauftrag.
Das bedeutet aber, dass Koalitionen nicht notwendig sind da keine Fraktion sicher sein kann wie seine Abgeordneten in geheimer Abstimmung stimmen werden.
Man kann zwar in der Fraktion das Thema behandeln aber darf es nicht beeinflussen.
Folglich müsste jede offene Abstimmung zu einem Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen und gekippt werden.
Außerdem braucht man dann keine Koalitionen, denn die wären dann alle verfassungswidrig.
Wo bleiben eigentlich die Verfassungsklagen?
Zum Beispiel wegen Fraktionszwang.
Also wo bleibt die wirkliche Demokratie?
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