29.04.2017, 19:35
Interessant, dass diese Herrschaften neuerdings sogar mit Strafanzeigen drohen. In so einem Fall hätte ich mir gar keinen Stress gemacht und höchtens mal dort angerufen und gefragt, wo denn endlich die Strafanzeige bleibt, auf die Polizei und Staatsanwaltschaft schon sehnlich warten. Könnte spassig werden.
Ich hatte mal einen Fall, wo einE KorrespondenzpartnerIn im Internet, von dem/der ich allerdings keinen Realnamen, keine Telefonnummer und keinen Wohnort kannte, sondern nur eine google-Wegwerf-Mailadresse, meinte, mich wegen "Stalking" anzeigen zu wollen. Das verlief auch sehr unterhaltsam.
Ich denke, solche Geschäftsmodelle wie dieses hier könnten den Verdacht auf eine Art gewerbsmäßigen Trickbetrug nahelegen, weswegen man eigentlich schon fast verpflichtet ist, seinerseits Strafanzeige zu stellen. Aber anyway, wenn man selber keinen Fehler gemacht hat (bzw. wenn man belegbar fristgemäß wiederrufen hat, oder wie in diesem Fall das gar nicht kann weil man die Identität des Vertragspartners gar nicht erfahren durfte), kann man sich da eigentlich gelassen zurücklehnen und die sog. "Mahnungen" geradewegs ins Altpapier geben - solange bis irgendwas seriöses von einem Gericht kommt (was in der Regel nicht passiert, weil das Spiel sich ja nur um Angstmache dreht) - in solchem Fall allerdings muss man dann fristgemäß reagieren und gegenüber dem Gericht den Forderungen widersprechen.
Ich hatte mal einen Fall, wo einE KorrespondenzpartnerIn im Internet, von dem/der ich allerdings keinen Realnamen, keine Telefonnummer und keinen Wohnort kannte, sondern nur eine google-Wegwerf-Mailadresse, meinte, mich wegen "Stalking" anzeigen zu wollen. Das verlief auch sehr unterhaltsam.
Ich denke, solche Geschäftsmodelle wie dieses hier könnten den Verdacht auf eine Art gewerbsmäßigen Trickbetrug nahelegen, weswegen man eigentlich schon fast verpflichtet ist, seinerseits Strafanzeige zu stellen. Aber anyway, wenn man selber keinen Fehler gemacht hat (bzw. wenn man belegbar fristgemäß wiederrufen hat, oder wie in diesem Fall das gar nicht kann weil man die Identität des Vertragspartners gar nicht erfahren durfte), kann man sich da eigentlich gelassen zurücklehnen und die sog. "Mahnungen" geradewegs ins Altpapier geben - solange bis irgendwas seriöses von einem Gericht kommt (was in der Regel nicht passiert, weil das Spiel sich ja nur um Angstmache dreht) - in solchem Fall allerdings muss man dann fristgemäß reagieren und gegenüber dem Gericht den Forderungen widersprechen.