13.03.2025, 00:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2025, 00:32 von Michael (Voitlanger).)
Mir kommen die Tränen. Eine weibliche Chefin. Verstößt das nicht gegen die genfer Menschenrechtskonvention?
Zu den rechtlichen Sachen kann ich nur sagen, Mitarbeiter über 50 genießen. Eigentlich ein besonderen Schutz. Klar, wenn die Firma umzieht nach Polen, und jemand nicht bereit ist, mitzugehen, könnte man ihn wahrscheinlich betriebsbedingt kündigen. Da muss man aber nicht “außerordentlich” davor schreiben. Falls hier einfach grundlos “außerordentlich” gekündigt wurde, hättest du mit einer Kündigungsschutzklage wehren können.denn Eine außerordentliche (auch ganz gern mal “fristlose Kündigung” genannte) Kündigung ist nur mit einem triftigen Grund möglich, etwa bei grobem Fehlverhalten des Mitarbeiters (§ 626 BGB).
Aber eine Frage interessiert mich jetzt schon, wäre es denn für dich leichter gewesen ein Mann hätte genau dasselbe getan?
Zu den rechtlichen Sachen kann ich nur sagen, Mitarbeiter über 50 genießen. Eigentlich ein besonderen Schutz. Klar, wenn die Firma umzieht nach Polen, und jemand nicht bereit ist, mitzugehen, könnte man ihn wahrscheinlich betriebsbedingt kündigen. Da muss man aber nicht “außerordentlich” davor schreiben. Falls hier einfach grundlos “außerordentlich” gekündigt wurde, hättest du mit einer Kündigungsschutzklage wehren können.denn Eine außerordentliche (auch ganz gern mal “fristlose Kündigung” genannte) Kündigung ist nur mit einem triftigen Grund möglich, etwa bei grobem Fehlverhalten des Mitarbeiters (§ 626 BGB).
Aber eine Frage interessiert mich jetzt schon, wäre es denn für dich leichter gewesen ein Mann hätte genau dasselbe getan?
Die Wahrheit braucht keinen Applaus. Sie gewinnt sowieso.