14.03.2025, 20:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2025, 20:14 von Michael (Voitlanger).)
Niemand hat behauptet, dass du jemanden erpresst hast (daher Strohmann). Ich habe auch niemanden erpresst. Jetzt kommt aber dein Vergehen, du hast gegen Mich eine Verleumdung gestartet und Unwahrheiten über mich erzählt.
Wolfgang, du hast in einem öffentlichen Raum behauptet, dass ich eine Straftat begangen habe (Erpressung) , die ich nicht begangen habe (§ 186 StGB – Üble Nachrede, § 187 StGB – Verleumdung). Damit hast du eine Verleumdung gegen mich gestartet und verbreitest nachweislich Unwahrheiten. Gleichzeitig könnte man unter Umständen, das wird das Gericht klären,dir den Vorwurf des Mobbings machen (vielleicht in Kombination mit § 185 StGB – Beleidigung, ggf. § 240 StGB – Nötigung), da du versuchst, eine (nicht vorhandene aber behauptete) Macht auszunutzen, indem du die Administratoren auf deine Seite zu ziehen versuchst, um mich, Raik und Manfred zu entfernen.
Wolfgang, du hast in einem öffentlichen Raum behauptet, dass ich eine Straftat begangen habe (Erpressung) , die ich nicht begangen habe (§ 186 StGB – Üble Nachrede, § 187 StGB – Verleumdung). Damit hast du eine Verleumdung gegen mich gestartet und verbreitest nachweislich Unwahrheiten. Gleichzeitig könnte man unter Umständen, das wird das Gericht klären,dir den Vorwurf des Mobbings machen (vielleicht in Kombination mit § 185 StGB – Beleidigung, ggf. § 240 StGB – Nötigung), da du versuchst, eine (nicht vorhandene aber behauptete) Macht auszunutzen, indem du die Administratoren auf deine Seite zu ziehen versuchst, um mich, Raik und Manfred zu entfernen.
Die Wahrheit braucht keinen Applaus. Sie gewinnt sowieso.