17.03.2025, 12:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2025, 12:24 von Michael (Voitlanger).)
Wen genau soll ich gemobbt haben?
Wen soll ich erpresst haben?
Was soll mein angebliches Druckmittel gewesen sein, und was hätte ich denn gefordert? Dass jemand mit Manfred redet – als Vorschlag? Ist das dein Ernst? Möchtest du dich wirklich noch weiter in eine absurde Argumentation verrennen?
Zum Thema „Beweismittelvernichtung“: In unserem Verfahren wird es darum gehen, ob du mich im öffentlichen Raum einer Straftat bezichtigt hast. Und das hast du – nachweislich. Das wurde nicht nur durch Screenshots, sondern auch durch Zeugen belegt. Deine ursprüngliche Argumentation war, dass ich dich erpresst hätte, und zwar in persönlichen Nachrichten. (wie glaubhaft wärst du als Zeuge, wenn die besten Indizien für eine Erpressung nicht in den persönlichen Nachrichten stehen würden) Diese sind alle noch vorhanden und wurden nicht gelöscht. Du tust so, als ob jemand, der eines Einbruchs bezichtigt wird, nicht einmal eine verschimmelte Tomate wegwerfen dürfte – obwohl diese Tomate gar nichts mit dem angeblichen Verbrechen zu tun hat. Natürlich gibt es auch noch den Screenshot, wo du behauptest, mit einem Klick könntest du alle Nachrichten wiederherstellen. Was eine Beweismittelvernichtung absolut ins Lächerliche zieht!)
Natürlich kannst du versuchen, die Behauptung aufzustellen, dass sich die angebliche „Erpressung“ in den gelöschten Forenbeiträgen befunden haben soll. Damit würdest du dich aber selbst in eine noch ungünstigere Lage bringen – und ich erkläre dir gerne, warum:
1. Wenn dort wirklich ein eindeutiger Beweis für eine Erpressung gewesen wäre, hättest du diesen sofort zitiert. Stattdessen hast du dich auf persönliche Nachrichten berufen, die gar nicht verschwunden sind.
2. Bereits in deinem ursprünglichen Verlauf hast du an einer bestimmten Stelle geschrieben: „Das ist Erpressung.“ Jeder, der diesen Verlauf kennt, weiß also genau, worauf du dich beziehst.(nebenbei bemerkt, die Löschung erfolgte erst Wochen danach. du behauptest es eher sie wären alle archiviert du könntest sie sofort wiederherstellen. Tja, damit hast du mir quasi sowieso einen Freifahrtschein gegeben. Ich kann also alles löschen, ohne irgendetwas zu vernichten.)
Sinngemäß habe ich gesagt: Nachdem du mehrfach über Manfred gelästert hast – dass er nicht ins Forum passe, dass er dich begehren wollte, dass er ein „Psycho“ sei – habe ich lediglich angemerkt, dass es vielleicht helfen könnte, mit ihm zu sprechen. Das war kein Befehl, keine Forderung, sondern eine naheliegende Überlegung, bevor du ihn einfach rauswirfst. Ich habe sogar offen gesagt, dass ich anfangs selbst überlegt hatte, das Forum zu verlassen.
Ich habe niemals gesagt: „Ihr müsst Manfred rauswerfen, sonst gehe ich.“ Und selbst wenn ich es so geschrieben hätte, wäre das keine Erpressung – aus juristischer Sicht fehlen sämtliche Kriterien:
• Eine Erpressung setzt eine rechtswidrige Bereicherung oder die Erreichung eines Ziels durch Gewalt oder die Androhung eines empfindlichen Übels voraus.
• Selbst wenn ich gefordert hätte, dass Manfred entfernt wird (was ich nicht habe), wäre das keine rechtswidrige Handlung – insbesondere dann nicht, wenn du selbst mehrfach betont hast, dass er nicht ins Forum passt.
• Auch eine „Androhung eines Übels“ liegt nicht vor. Mein potenzieller Austritt wäre eine persönliche Entscheidung gewesen – keine Nötigung. Besonders absurd wäre es, mir das als „Druckmittel“ vorzuwerfen, wenn du gleichzeitig forderst, dass ich das Forum verlassen soll.
Es ist offensichtlich, warum du möchtest, dass ich gehe: Solange ich hier bin, kannst du deine falschen Behauptungen nicht unwidersprochen wiederholen. Sobald ich weg bin, kannst du dich als „Gewinner“ präsentieren – obwohl die Fakten eine andere Sprache sprechen.
Lass mich das klarstellen: um überhaupt die Chance zu haben, dass ich wirklich freiwillig gehe, wird von dir hier erforderlich sein, dass du dich öffentlich entschuldigst dafür, dass du mich fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt hast. Und du wirst es so formulieren, dass jedem auch klar ist, dass niemals eine Straftat von mir vorgelegen hat.
Denn, noch mal zur Klarstellung du hast mich einer Straftat bezichtigt. Das ist kein Kavaliersdelikt. Du hast versucht, mich als „gemeinen Erpresser“ darzustellen. Das bin ich nicht – und das wird auch jedes rechtsstaatliche Gericht genauso feststellen.
• Wenn die falsche Anschuldigung nur in einem Forum oder einer privaten Diskussion geäußert wurde, wäre vorrangig § 186 oder § 187 StGB (Üble Nachrede oder Verleumdung) relevant.
• Wenn die falsche Behauptung aber bei einer Behörde oder vor Gericht aufgestellt wurde, könnte auch § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) greifen.
• Wurde die Behauptung öffentlich verbreitet (z. B. im Internet), erhöht sich das Strafmaß nach § 187 StGB.
Wen soll ich erpresst haben?
Was soll mein angebliches Druckmittel gewesen sein, und was hätte ich denn gefordert? Dass jemand mit Manfred redet – als Vorschlag? Ist das dein Ernst? Möchtest du dich wirklich noch weiter in eine absurde Argumentation verrennen?
Zum Thema „Beweismittelvernichtung“: In unserem Verfahren wird es darum gehen, ob du mich im öffentlichen Raum einer Straftat bezichtigt hast. Und das hast du – nachweislich. Das wurde nicht nur durch Screenshots, sondern auch durch Zeugen belegt. Deine ursprüngliche Argumentation war, dass ich dich erpresst hätte, und zwar in persönlichen Nachrichten. (wie glaubhaft wärst du als Zeuge, wenn die besten Indizien für eine Erpressung nicht in den persönlichen Nachrichten stehen würden) Diese sind alle noch vorhanden und wurden nicht gelöscht. Du tust so, als ob jemand, der eines Einbruchs bezichtigt wird, nicht einmal eine verschimmelte Tomate wegwerfen dürfte – obwohl diese Tomate gar nichts mit dem angeblichen Verbrechen zu tun hat. Natürlich gibt es auch noch den Screenshot, wo du behauptest, mit einem Klick könntest du alle Nachrichten wiederherstellen. Was eine Beweismittelvernichtung absolut ins Lächerliche zieht!)
Natürlich kannst du versuchen, die Behauptung aufzustellen, dass sich die angebliche „Erpressung“ in den gelöschten Forenbeiträgen befunden haben soll. Damit würdest du dich aber selbst in eine noch ungünstigere Lage bringen – und ich erkläre dir gerne, warum:
1. Wenn dort wirklich ein eindeutiger Beweis für eine Erpressung gewesen wäre, hättest du diesen sofort zitiert. Stattdessen hast du dich auf persönliche Nachrichten berufen, die gar nicht verschwunden sind.
2. Bereits in deinem ursprünglichen Verlauf hast du an einer bestimmten Stelle geschrieben: „Das ist Erpressung.“ Jeder, der diesen Verlauf kennt, weiß also genau, worauf du dich beziehst.(nebenbei bemerkt, die Löschung erfolgte erst Wochen danach. du behauptest es eher sie wären alle archiviert du könntest sie sofort wiederherstellen. Tja, damit hast du mir quasi sowieso einen Freifahrtschein gegeben. Ich kann also alles löschen, ohne irgendetwas zu vernichten.)
Sinngemäß habe ich gesagt: Nachdem du mehrfach über Manfred gelästert hast – dass er nicht ins Forum passe, dass er dich begehren wollte, dass er ein „Psycho“ sei – habe ich lediglich angemerkt, dass es vielleicht helfen könnte, mit ihm zu sprechen. Das war kein Befehl, keine Forderung, sondern eine naheliegende Überlegung, bevor du ihn einfach rauswirfst. Ich habe sogar offen gesagt, dass ich anfangs selbst überlegt hatte, das Forum zu verlassen.
Ich habe niemals gesagt: „Ihr müsst Manfred rauswerfen, sonst gehe ich.“ Und selbst wenn ich es so geschrieben hätte, wäre das keine Erpressung – aus juristischer Sicht fehlen sämtliche Kriterien:
• Eine Erpressung setzt eine rechtswidrige Bereicherung oder die Erreichung eines Ziels durch Gewalt oder die Androhung eines empfindlichen Übels voraus.
• Selbst wenn ich gefordert hätte, dass Manfred entfernt wird (was ich nicht habe), wäre das keine rechtswidrige Handlung – insbesondere dann nicht, wenn du selbst mehrfach betont hast, dass er nicht ins Forum passt.
• Auch eine „Androhung eines Übels“ liegt nicht vor. Mein potenzieller Austritt wäre eine persönliche Entscheidung gewesen – keine Nötigung. Besonders absurd wäre es, mir das als „Druckmittel“ vorzuwerfen, wenn du gleichzeitig forderst, dass ich das Forum verlassen soll.
Es ist offensichtlich, warum du möchtest, dass ich gehe: Solange ich hier bin, kannst du deine falschen Behauptungen nicht unwidersprochen wiederholen. Sobald ich weg bin, kannst du dich als „Gewinner“ präsentieren – obwohl die Fakten eine andere Sprache sprechen.
Lass mich das klarstellen: um überhaupt die Chance zu haben, dass ich wirklich freiwillig gehe, wird von dir hier erforderlich sein, dass du dich öffentlich entschuldigst dafür, dass du mich fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt hast. Und du wirst es so formulieren, dass jedem auch klar ist, dass niemals eine Straftat von mir vorgelegen hat.
Denn, noch mal zur Klarstellung du hast mich einer Straftat bezichtigt. Das ist kein Kavaliersdelikt. Du hast versucht, mich als „gemeinen Erpresser“ darzustellen. Das bin ich nicht – und das wird auch jedes rechtsstaatliche Gericht genauso feststellen.
• Wenn die falsche Anschuldigung nur in einem Forum oder einer privaten Diskussion geäußert wurde, wäre vorrangig § 186 oder § 187 StGB (Üble Nachrede oder Verleumdung) relevant.
• Wenn die falsche Behauptung aber bei einer Behörde oder vor Gericht aufgestellt wurde, könnte auch § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) greifen.
• Wurde die Behauptung öffentlich verbreitet (z. B. im Internet), erhöht sich das Strafmaß nach § 187 StGB.
Die Wahrheit braucht keinen Applaus. Sie gewinnt sowieso.