Hi Miroslaw,
bei MM geht es um klassische Licht-Interferometrie mit Interferenzstreifenzählung, also um Lichtarmlängenmessung.
Die MM-Lichtarme hatten eine effektive Länge von rund 10 Metern. Und der Abstand zwischen zwei Streifen entspricht einer Längenänderung von 500nm.
Sind Dir diese zwei Sätze unklar oder soll ich sie belegen?
Laut SRT kontrahieren die 10 Meter bei beispielsweise 6.6 E4 m/s auf 9.9999997576648 m, was einem halben Streifenabstand entspricht.
Das ist also die Messgrenze des MM-Experiments, weil man damals noch keine elektronischen Helligkeitsmessungen machen konnte.
Sind Dir diese zwei Sätze unklar oder soll ich sie belegen?
Mein RF-MM-Interferometer repariert und ersetzt das klassische Experiment. Aber es geht nicht darüber hinaus!
Deine Annahme von 10% Unschärfe auf die physikalische Messgrenze ist schlichtweg unbegründet, unphysikalisch und reines Wunschdenken.
Sind Dir diese zwei Sätze unklar oder soll ich sie belegen?
LG
Wolfgang
bei MM geht es um klassische Licht-Interferometrie mit Interferenzstreifenzählung, also um Lichtarmlängenmessung.
Die MM-Lichtarme hatten eine effektive Länge von rund 10 Metern. Und der Abstand zwischen zwei Streifen entspricht einer Längenänderung von 500nm.
Sind Dir diese zwei Sätze unklar oder soll ich sie belegen?
Laut SRT kontrahieren die 10 Meter bei beispielsweise 6.6 E4 m/s auf 9.9999997576648 m, was einem halben Streifenabstand entspricht.
Das ist also die Messgrenze des MM-Experiments, weil man damals noch keine elektronischen Helligkeitsmessungen machen konnte.
Sind Dir diese zwei Sätze unklar oder soll ich sie belegen?
Mein RF-MM-Interferometer repariert und ersetzt das klassische Experiment. Aber es geht nicht darüber hinaus!
Deine Annahme von 10% Unschärfe auf die physikalische Messgrenze ist schlichtweg unbegründet, unphysikalisch und reines Wunschdenken.
Sind Dir diese zwei Sätze unklar oder soll ich sie belegen?
LG
Wolfgang