04.01.2026, 09:21
Auch wenn ich nach meinem aktiven Dienst bei der Bundeswehr aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert habe, stehe ich uneingeschränkt zu dem von mir geleisteten Fahneneid.
Die Ausübung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung stellt weder eine Abkehr von meiner früheren Verpflichtung noch ein pflichtwidriges Verhalten dar.
Ich bin kein Fahnenflüchtiger und auch kein Drückeberger.
Die Ausübung meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung stellt weder eine Abkehr von meiner früheren Verpflichtung noch ein pflichtwidriges Verhalten dar.
Ich bin kein Fahnenflüchtiger und auch kein Drückeberger.

